NACHSPIELZEIT

Antrag auf Satzungsänderung

Im Lichte der aktuellen Entwicklungen beim VfB Stuttgart habe ich dem Präsidenten und dem Präsidium vor wenigen Tagen einen Antrag auf eine Änderung der Satzung des e.V. zugesandt. Diese möchte ich an dieser Stelle öffentlich dokumentieren und bei Bedarf auch gerne diskutieren und weiter erläutern.

Dieser Antrag ist dem VfB wie in der Satzung vorgesehen per Einschreibebrief zugegangen und sollte dort mittlerweile auch vorliegen. Gemäß dem üblichen Vorgehen erfolgt eine Prüfung durch den Verein (da hier auch u.a. das Arbeitsrecht betroffen sein könnte, gehe ich davon aus, dass das etwas dauert). Anschließend wird entschieden, ob dieser Antrag zugelassen und den Mitgliedern zur Abstimmung gestellt wird.

Update 09.01.2021: Ich habe am Ende des Beitrages einen kleinen Medienspiegel angefügt.

Update 18.01.2021: Heute hat mir der VfB Stuttgart offiziell den Eingang des Antrages bestätigt. Dieser wird nun formal geprüft und dann dem Präsidium zur Entscheidung vorgelegt.

Der aktuelle Stand der Satzung ist übrigens hier als PDF abrufbar.

Die Begründung für den konkreten Inhalt des Antrages könnt Ihr unten lesen. An dieser Stelle will ich aber noch zwei Dinge nennen, die mich überhaupt zur Abgabe dieses Antrages motiviert haben:

  1. Die Satzung des VfB bedarf in vielen Punkten tatsächlich dringend einer Überarbeitung. Gewisse Aspekte müssen genauer definiert oder überhaupt festgelegt werden, hier ist viel Detailarbeit notwendig. Ganz grundsätzlich entspricht diese Satzung aber auch nicht mehr dem, was ich von einem modernen Verein, der sich seiner gesellschaftlichen Beantwortung bewusst ist und diese auch aktiv leben will, erwarte. Dieser Antrag soll auch dafür ein erster Beitrag sein. Nebenbei: Es trifft sich da gut, dass es beim VfB eine Kommission gibt, die sich unter Leitung des Vereinsbeirates Rainer Weninger mit der Satzung und deren Überarbeitung beschäftigt. Ideen und Vorschläge der Mitglieder in Bezug auf die Satzung sind dort sicher gerne gesehen!
  2. Wir Mitglieder dürfen uns nicht alles gefallen lassen, was beim VfB in Sache Vereinspolitik (gerne auch mal hinter verschlossenen Türen) läuft und müssen daher wo immer angezeigt unsere Rechte gemäß der Satzung wahrnehmen. Ich für mich war an einem Punkt angekommen, an dem es mir nicht mehr genug war im Blog schöne Texte zu verfassen, im Podcast darüber zu reden oder Tweets auf Twitter rauszuhauen. Ich wollte in Richtung des VfB aktiv und konkret werden, möchte, dass sich der Verein nun mit diesem Thema auseinandersetzen muss. Und gleichzeitig hoffentlich auch die Öffentlichkeit dies als weiteren Beitrag für die Diskussion wahrnimmt, der greifbar ist und sich im Rahmen der Möglichkeiten der Satzung bewegt (dies ist übrigens auch der Grund, warum ich den Antrag hier veröffentliche und im weiteren Verlauf im Rahmen der mir möglichen Transparenz entsprechend begleiten werde).

Noch eine letzte Anmerkung, bevor es dann aber wirklich zum Antrag geht: Teile der Begründung für diesen Antrag habe ich aus dem Konzept „Vereine als demokratische Basis“ von Zukunft Profifussball übernommen, an dem ich im Sommer selbst mitgearbeitet habe. Ich hätte mir damals nicht träumen lassen, dass ich diese Passagen so würde wiederverwenden können bzw. müssen, bin aber froh, dass mich diese Arbeit in gewissem Sinne auf die aktuelle Situation beim VfB vorbereitet hat. Zudem ist es für mich auch ein schönes Zeichen, dass dieses Konzept somit auch außerhalb von Diskussionen und Gesprächsrunden einen unmittelbaren Nutzen hat.


Sehr geehrter Herr Vogt,

anbei erhalten Sie stellvertretend für das Präsidium fristgerecht meinen Antrag auf eine Änderung der Satzung des VfB Stuttgart 1893 e.V.. Ich bitte um Prüfung desselben und um Aufnahme in die Tagesordnung der Mitgliederversammlung am 18.03.2021.

Aufgrund der möglichen Relevanz für den Verlauf der Mitgliederversammlung und der dort anstehenden Wahlen soll dieser Antrag direkt zu Beginn der Mitgliederversammlung zur Abstimmung gestellt werden. Außerdem beantrage ich, dass die Änderung im Falle einer Zustimmung durch die Mitglieder unmittelbar wirksam wird, ähnlich wie es zum Beispiel auf der letzten Mitgliederversammlung in Bezug auf die Änderung der Wahlmöglichkeiten gehandhabt wurde.

Wortlaut der Satzungsänderung

Ergänzt werden soll ein Unterpunkt in Abschnitt 3, § 12:

„8. Mitglieder der in Abs. 1 b), c) definierten Organe des VfB Stuttgart 1893 e.V. dürfen keine ehrenamtliche oder bezahlte Tätigkeit oder Funktion innerhalb der VfB Stuttgart 1893 AG und deren Tochtergesellschaften ausüben. Ausgenommen hiervon ist die Vertretung des e.V. im Aufsichtsrat der AG durch Mitglieder des Präsidiums.“

Begründung

Der VfB Stuttgart 1893 e.V. repräsentiert nicht nur alle seine Mitglieder, sondern ist auch Mehrheitseigentümer der VfB Stuttgart 1893 AG. In dieser Rolle ist es essenziell wichtig, dass die Interessen der Mitglieder des e.V. gewahrt werden und der Verein jederzeit in der Lage ist, diese auch gegenüber der AG entsprechend durchzusetzen. Dies kann aber nur mit aller Konsequenz möglich sein, wenn es in den Organen und Gremien keine Abhängigkeiten zwischen Funktionen oder Tätigkeiten für sowohl den e.V. als auch die AG gibt. Im Falle der Bekleidung mehrerer Ämter oder Funktionen in Verein und AG besteht die Gefahr, dass Interessenkonflikte entstehen, da im Verein von Personen Entscheidungen getroffen werden müssen, die wiederum direkten Einfluss auf deren Arbeit in der AG haben könnten.

Gleichzeit wird durch diese Ergänzung der Satzung aber auch verhindert, dass durch eine Ämterhäufung die Interessen der AG über die des e.V. und dessen Mitglieder gestellt werden und so die ohnehin schon stark beschränkte Einflussnahme der Mitglieder weiter schwindet. Die Mitgliederversammlung muss auch in Zukunft das oberste Vereinsorgan bleiben und darf nicht zum Zwecke der Durchsetzung der Interessen der AG missbraucht werden. In den Mitgliederversammlungen haben wir Mitglieder die Möglichkeit, in gewissem Rahmen über das Stimmverhalten auf Entscheidungen und Richtungslinien des Vereins einzuwirken. Im Zuge der sich ausbreitenden alternativen Gesellschaftsformen im Profifußball geht diese wichtige Einflussmöglichkeit aber zunehmend verloren, da die Kapitalgesellschaften keine unmittelbare Verankerung von Mitgliederinteressen oder Rückkoppelung an bedeutende Fanbelange vorsehen. In der Regel werden die Mitglieder lediglich durch die Entsendung von Vertretenden des eingetragenen Vereins in die Organe der Kapitalgesellschaft vertreten, eine wirkliche Wahrung der Interessen sowie eine durchgängige Abbildung des Willens der Mitgliederversammlung ist hier aber selten sichergestellt. Somit ist es eminent wichtig, den noch vorhandenen Rest dieser Mitbestimmungsmöglichkeit über die von der AG unabhängige Vereinsorgane zu erhalten. Zuletzt widerspricht ein Ämterhäufung auch den demokratischen Grundregeln, auf deren Basis ein Verein immer aufgebaut sein sollte.

Es ist mir wichtig zu betonen, dass sich dieser Antrag keinesfalls gegen bestimmte Personen in Verein und AG richtet, sondern ein aus meiner Sicht grundsätzliches Defizit in der Satzung zur Stärkung des e.V. behoben werden soll. Gleichwohl ist mir bewusst, dass mit Herrn Mutschler als Mitglied des Präsidiums im e.V. und Angestellter der AG bereits eine Konstellation vorliegt, die mit der beantragten Satzungsänderung nicht mehr zulässig wäre. Daraus folgend würde sich unmittelbarer Handlungsbedarf ergeben und Herr Mutschler müsste eine der beiden Tätigkeit aufgeben. Da ich davon ausgehe, dass er in diesem Fall von seinem Amt im Präsidium zurücktreten würde, kommt § 16, Abs. 6 zum Zuge und es kann interimsweise vom Vereinsbeirat ein Präsidiumsmitglied bestimmt werden. Dieser Vorgang ist also komplett durch die Satzung abgedeckt, ein Hinderungsgrund für eine Zulassung des Änderungsantrages besteht in diesem Aspekt meiner Auffassung nach nicht. Aufgrund eines möglichen Interessenkonfliktes gehe ich davon aus, dass Herr Mutschler sich bei der Abstimmung über die Zulassung dieses Antrages im Präsidium enthalten wird.


Medienspiegel

Die Stuttgarter Zeitung sieht einen „Satzungsänderungsantrag mit ordentlich Zündstoff„. Im Podcast „PodCannstatt“ ist der Antrag ebenfalls Thema.

SWR Sport schreibt: „Ruiniert ein Blogger Hitzlspergers Präsidentschafts-Kandidatur“ (Anmerkung dazu: Es geht mir (hier in erster Linie als Mitglied des #VfB) wie auch geschrieben tatsächlich AUSSCHLIESSLICH um den Verein und NICHT um Einzelpersonen).

Auch die ZVW greift in einem Artikel meinen Antrag auf.

Bild: „Satzungs-Änderung soll Hitzlsperger blockieren„. (Auch hier gilt im Prinzip die Anmerkung von oben)

Mit SPOX habe ich ein sehr ausführliches Interview führen dürfen, in dem es auch um den Antrag geht.

SWR Sport hatte mich ebenfalls zu Gast.

In der Ludwigsburger Kreiszeitung spreche ich über den Antrag und die Situation beim VfB.

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13 Kommentare

  1. Dario Meinecke 8. Januar 2021

    Vielen Dank für Deine Mühe und die Ausarbeitung. Sollte der Antrag zu Abstimmung kommen, kannst Du auf meine Stimme zählen!

  2. Frederik 8. Januar 2021

    Dankeschön! Es ist jetzt ungemein wichtig, dass wir Mitglieder unsere Rechte Warnehmen und unseren Pflichten nachkommen.

  3. Florian 8. Januar 2021

    Hallo Ron,

    vielen Dank für Deine Arbeit!
    Was hältst Du von der Idee, den Antrag als Blankovordruck zur Verfügung zu stellen. So könnten sich andere Mitglieder Deinem Ansinnen anschließen. So hatte es ja auch die Dietrich-Abwahl auf die Tagesordnung geschafft…

    • Ute 9. Januar 2021

      Hallo Ron,

      finde es grossartig, dass Du einen mehr als wichtigen Antrag ausgearbeitet und auf den Weg gebracht hast.
      Die Idee von Florian, den Antrag als Blankovordruck zur Verfügung zu stellen, finde ich ebenfalls super.
      Gemeinsam können wir mehr bewegen.
      Das „weiter so“ darf es beim VfB nicht länger geben.

  4. Tobias 8. Januar 2021

    Richtige und wichtige Initiative, danke dir dafür. Meine Stimme hättest du und ich wünsche mir, dass der Verein das einzig richtige macht und den Antrag zur Abstimmung frei gibt.

  5. MM 16. Januar 2021

    Erstmal: Ihr Vorgehen ist absolut in Ordnung und zu akzeptieren, egal welcher Meinung man ist.

    Aber: M.E sieht das Gesetz mit guten Gründen hier kein Problem. Lediglich Vorstand und AR darf man nicht sein. In der realen Welt ist es daher völlig normal, dass auch Aktionäre (hier der eV) im Vorstand der AG sind. Hier würde nicht einmal eine direkte Organstellung als Vorstand vorliegen, denn nicht es wäre ja nur der Präsident des eV Vorstand, nicht der eV selbst. Da der Präsident aber von den Mitgliedern gewählt wird, würde es be Personenidentität sogar zu mehr Einfluss des eV auf die Geschicke der AG kommen.

    Insofern halte ich dir Zielsetzung bzw. Begründung für widersprüchlich. Denn es geht Ihnen ja gerade um mehr Einfluss der Mitglieder.

    Auch handelt es sich nicht um ein Kontrollproblem. Auch hier erfolgt im realen Leben die Besetzung des AR aus guten Gründen vorwiegend mit neutralen Personen. Zudem kann der Verein hier entsenden, wenn er möchte – außer den Präsidenten, wenn dieser Vorstand der AG ist. Die Satzung sieht dafür das Präsidium vor und keinesfalls den Präsidenten als Einzelperson.

    Ich finde es daher nicht ganz richtig, wenn so getan wird, als wäre das etwas völlig Ungewöhnliches und Abwegiges. Zudem wäre der Einfluss des eV sogar größer. Das wurde inzwischen auch von Juristen so beurteilt.

    Mich würde interessieren, wie Sie zudem m.E. bestehenden Widerspruch in Ihrer Argumentation stehen.

    • Ron 16. Januar 2021 — Autor der Seiten

      Zunächst vielen Dank für die Rückmeldung!

      Richtig, gesetzlich – das haben ja jetzt jede Menge Prüfungen ergeben – ist gegen eine Vereinigung der Ämter des Präsidenten und des Vorstandsvorsitzenden nichts einzuwenden. Sie legen in Ihrer Argumentation allerdings einige Aspekte zugrunde, die für mich nur bei sehr wohlwollender Bewertung Bestand haben.
      1. Wie wird denn sichergestellt, dass die Person, die beide Ämter innehat, immer im Sinne der Mitglieder agiert? Und nicht im Sinne des eigenen Arbeitgebers (der AG)? Kann man meiner Meinung nach nicht wirklich, weil ein Interessenkonflikt bis zu einem gewissen Grade menschlich ist, darüber hinaus aber möglicherweise auch einem Kalkül unterliegt. Diese Unwägbarkeit sollte also einfach klar geregelt werden, daher mein Antrag.
      2. Wenn der Präsident nicht den AR-Vorsitz übernimmt (weil er nicht darf), so hat er doch innerhalb des Präsidiums eine Sonderstellung qua Amt (ich nenne es mal „Richtlinienkompetenz“) und auch bei Abstimmungen in diesem Gremium im Zweifel (nämlich bei Gleichstand) die entscheidende Stimme mehr. Also kann der Präsident im Gremium die Vorgaben wesentlich beeinflussen (möglicherweise im Sinne der AG), mit denen dann die in den AR entsandten Personen dort aktiv sind. Auch hier hilft also eine definierte Trennung, daher mein Antrag.
      3. Der gerade genannte Punkt beantwortet auch schon den von Ihnen aufgeworfenen Aspekt, dass bisher nicht festgeschrieben ist, wer aus dem Präsidium in den AR entsandt wird. Das ist ein Aspekt, der ebenfalls aus meiner Sicht problematisch ist und zu einem späteren Zeitpunkt definiert werden muss. Denn wer, wenn nicht der von den Mitgliedern gewählte oberste Repräsentant des e.V. (und Hauptanteilseigner der AG), sollte die Interessen im AR vertreten?
      4. Zuletzt gibt es aus meiner Sicht noch ein praktisches Problem, über das noch viel zu wenig gesprochen wird (und das ich hier im Blog auch nochmal aufgreifen werde): Der Präsident des e.V. muss seine Tätigkeit im e.V. und AR unabhängig vom sportlichen Erfolg ausüben können. Klar läuft es aktuell wirklich gut, aber was ist, wenn der VfB doch mal wieder in schwieriges Fahrwasser gerät und es zu Veränderungen im sportlichen Bereich kommen muss? Wird dann der Sportvorstand (aktuell damit auch der Vorstandsvorsitzende) entlassen, bleibt aber weiter Präsident? Oder ist der VfB dann mit einem Schlag komplett führungslos?

      Abschließend aber nochmal danke für den Diskussionsbeitrag! Ich finde es wichtig, sich über solche Themen innerhalb des Vereins sachlich auszutauschen und auch andere Argument zu hören. Nur so kann man sich letztendlich eine eigene, informierte Meinung bilden.

  6. Christian 28. Januar 2021

    Hallo Ron,

    ich würde dich gerne auf einen schwerwiegenden Fehler in deiner Antragsbegründung hinweisen: Anders als Du schreibst, hätte der Vereinsbeirat bei einem Rücktritt Mutschlers nach Inkrafttreten deiner vorgeschlagenen Satzungsänderungen eben nicht die Möglichkeit einer interimsweisen Nachbesetzung (bitte §16, 6. nochmal genau lesen!). Das heißt, diese Position bliebe bis zur darauf folgenden ordentlichen Mitgliederversammlung unbesetzt, und der neu gewählte Präsident hätte solange unbeschränkte Macht im Präsidium. Ich bin nicht sicher, ob all diejenigen, die deinen Antrag prinzipiell unterstützen (ich gehöre ehrlich gesagt nicht dazu), sich dessen bewusst sind. Es wäre deshalb ein Akt demokratischer Fairness, wenn du erstens auf den Fehler hinweist und ihn zweitens korrigierst.

    Beste Grüße, Christian

    • Ron 29. Januar 2021 — Autor der Seiten

      Danke für den Kommentar, einen „schweren Fehler“ kann ich allerdings nicht erkennen. Es kommt es ganz auf die Konstellation nach der MV an. Sollte es Abwahlanträge geben und am Ende nur ein Präsident gewählt (oder bestimmt) sein, dann ist eine MV einzuberufen und der Vereinsbeirat kann bis dahin interimsweise eine Nachfolge bestimmen. Sollte nur ein Mitglied ausscheiden, dann findet eine Nachwahl auf der nächsten regulären MV statt. Beide Szenarien halte ich für möglich, wichtig ist aber, dass die Satzung hier Regelungen vorsieht.

      Ergänzend sei dazu gesagt, dass der Absatz in meinem Schreiben nicht Teil der Begründung, sondern vielmehr eine vorweggenommene Antwort auf ein mögliches Gegenargument ist. Die Begründung für den Antrag findet sich in den beiden Absätzen zuvor.

      • Christian 29. Januar 2021

        Hallo Ron,
        natürlich kannst du dir jetzt den Fall konstruieren, daß neben Mutschler auch das zweite „weitere Präsdiumsmitglied“ sein Amt verliert oder ablegt. Dann dürfte der Vereinsbeirat genau ein „weiteres Präsidiumsmitglied“ interimsweise benennen. Und erneut bestünde das Präsidium aus (neu gewähltem) Präsident und einem weiteren Mitglied. Was zur gleichen Problematik führt:

        Wird auf der nächsten MV und dein Antrag angenommen und ein Präsident gewählt, dann hat dieser bis zur darauf folgenden ordentlichen MV quasi das alleinige Sagen im Präsidium.

        Ergänzend sei gesagt, daß „eine vorweggenomme Antworten auf ein mögliches Gegenargument“ nichts anderes als eine Begründung ist….:)

        • Ron 30. Januar 2021 — Autor der Seiten

          Ich muss nichts konstruieren, das steht so in der Satzung. Die Gesamtgemengelage ist bekannt, alles kann eintreten (Abwahlanträge liegen dem VfB in großer Zahl vor).
          Und nein, es ist keine Begründung, da sich der Absatz nicht auf den Inhalt meiner Formulierung der Satzungsänderung bezieht.

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